Ordnungsgeld- und Kostenkatalog
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A) Ordnungsgeld Spielbetrieb
Das Ordnungsgeld wird vom Schatzmeister festgesetzt und angefordert. Es ist binnen einer Woche nach Zahlungsaufforderung in vollständiger Höhe auf das Konto der VG 21 zu überweisen. Maßgebend für den Zahlungstermin ist das Buchungsdatum des bezogenen Kreditinstituts. Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt eine Sperre für den betroffenen Verein.
Ein Protest oder Widerspruch gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und der Protest oder Widerspruch wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Bei später eintreffendem Ordnungsgeld zählt die Einspruchsfrist von 14 Tagen.
1.) 100,00 € bei verspäteter Abgabe der Stärkemeldung nach dem 31.12.
2.) 100,00 € bei verspäteter Beitragszahlung nach dem 31.01.
3.) 40,00 € je qualifiziertem Spieler bei Nichtantreten zur LV-Einzelmeisterschaft.
4.) 30,00 € je qualifiziertem Spieler bei Nichtantreten zur LV- Mannschaftsmeisterschaft
5.) 100,00 € bei Nichtbeachtung von Spielsperren für den betroffenen Verein.
6.) 10,00 € bei Überweisungen auf das VG-Konto mit fehlendem Vereinsnamen.
B) Ordnungsgeldkatalog Spielbetrieb
Das Ordnungsgeld wird vom Staffelleiter oder Ligaobmann festgesetzt und angefordert. Es ist binnen einer Woche nach Zahlungsaufforderung in vollständiger Höhe auf das Konto der VG 21 zu überweisen. Maßgebend für den Zahlungstermin ist das Buchungsdatum des bezogenen Kreditinstituts. Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt eine Sperre für die betroffene Mannschaft.
Ein Protest oder Widerspruch gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und der Protest oder Widerspruch wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Bei später eintreffendem Ordnungsgeld zählt die Einspruchsfrist von 14 Tagen.
Der Schatzmeister wird über die Verhängung eines Ordnungsgeldes vom Staffelleiter oder Ligaobmann informiert und überwacht den Zahlungseingang.
Neben der Erhebung von Ordnungsgeldern können weitere Sanktionen angeordnet werden, und zwar:
- Verwarnung,
- Schriftlicher Verweis,
- Punkteabzug,
- Sperre bei Veranstaltungen der VG 21,
- Ordnungsstrafen bis 250,00 €,
- Aberkennung eines Titels bzw. einer Auszeichung.
Ein Ordnungsgeld wird festgesetzt in Höhe von:
1.) 50,00 € bei Abmeldung einer Liga-Mannschaft nach dem 31.12.
2.) 10,00 € bei verspäteter Abgabe des Spielberichts (Poststempel später als auf den Spieltag folgenden Montag).
3.) 25,00 € bei verspäteter Spielberichtsabgabe trotz Nachfrist (Poststempel später als auf den Spieltag folgenden zweiten Montag).
4.) 50,00 € bei weiterer Fristüberschreitung und Verhängung von Sanktionen gegen die betroffene Mannschaft bzw. den betroffenen Verein.
5.) 25,00 € pro Serie, wenn eine Mannschaft nicht antritt. Falls eine Mannschaft mehr als einmal, oder am letzten Spieltag nicht antritt, wird vom Ligaobmann der Zwangsabstieg in die unterste Liga der VG 21 angeordnet. Bei einem Zwangsabstieg entfällt im Folgejahr das Aufstiegsrecht für diesen Verein.
6.) 60,00 €, wenn durch Verschulden des Gastgebers ein Spieltag nicht durchgeführt werden kann. Zusätzlich zum Ordnungsgeld sind an die betroffenen Gastmannschaften Fahrtkosten von 0,80 € je Entfernungskilometer zu erstatten.
7.) 5,00 €, wenn ein Spieler ohne, oder ohne gültigen Spielerpass antritt. Der Spielerpass ist binnen 7 Tagen dem zuständigen Staffelleiter mit frankiertem Rückumschlag zuzusenden. Bei Fristüberschreitung oder Nichtvorlage werden die erzielten Spielpunkte dieses Spielers vom Ergebnis seiner Mannschaft abgezogen.
8.) 25,00 €, wenn keine Spielberechtigung für die entsprechende Liga vorliegt. Die erzielten Spielpunkte des nicht spielberechtigten Spielers werden vom Ergebnis seiner Mannschaft abgezogen.
9.) 15,00 €, wenn Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung bzw. Beschwerde gegen eine Schiedsgerichtsentscheidung eingelegt wird. Wenn der Protest bzw. die Beschwerde erfolgreich ist, wird der Betrag an den Antragsteller erstattet.
50,00 € bei Widerspruch gegen die Entscheidung des Staffelleiters. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, wird der Betrag an den Antragsteller erstattet.
C) Allgemeiner Kostenkatalog
1.) VG-Jahresbeitrag für Erwachsene: 15,00 €
2.) VG-Jahresbeitrag für Junioren: 0,00 €
3.) VG-Jahresbeitrag für Schüler und Jugendliche: 0,00 €
4.) Meisternadel: 5,00 €
5.) Obligatorische Haftpflichtversicherung pro Verein und Jahr: 5,00 €
6.) DSkV- Monatsschrift „Der Skatfreund“ pro Exemplar: 3,00 €
7.) An den LV abzuführender Jahresbeitrag für Erwachsene: 12,00 €
8.) An den LV abzuführender Jahresbeitrag für Junioren: 1,00 €
9.) An den LV abzuführender Jahresbeitrag für Schüler und Jugendliche: 1,00 €
D) Kostenkatalog Spielbetrieb
1.) Startgelder
1.1 VG-Ranglistenturnier inkl. Mittagessen und Kartengeld
1.1.1 Einzelwettbewerb: 16,50 €
1.1.2 Tandem (zusätzlich): 10,00 €
1.1.3 Mannschaft (zusätzlich): 20,00 €
1.2 VG-Einzelmeisterschaft (8 Serien) inkl. 2 Mittagessen und Kartengeld
1.2.1 Damen, Herren, Senioren: 29,00 €
1.2.2 Schüler, Jugendliche, Junioren: 19,00 €
Falls nur an einem Tag gespielt wird: 14,00 €
1.3 VG-Mannschaftsmeisterschaft inkl. 4 Mittagessen und Kartengeld: 76,00 €
1.4 Liga-Spielbetrieb
1.4.1 1. Bundesliga: 80,00 €
1.4.2 2. Bundesliga: 60,00 €
1.4.3 Regionalliga: 40,00 €
1.4.4 Oberliga: 40,00 €
1.4.5 Verbandsliga: 40,00 €
1.4.6 Bezirksliga: 40,00 €
1.4.7 Kreisliga: 40,00 €
1.5 Verlustspielgelder bei VG-Veranstaltungen
1.5.1 Erwachsene 1. bis 3. Spiel: 0,50 €
1.5.2 Erwachsene ab 4. Spiel: 1,00 €
1.5.3 Schüler, Jugendliche, Junioren 1. bis 3. Spiel: 0,30 €
1.5.4 Schüler, Jugendliche, Junioren ab 4. Spiel: 0,60 €
1.6 Verfahrenskosten
1.6.1 Schiedsstelle: 15,00 €
1.6.2 Verbandsgericht der VG 21: 50,00 €
1.6.3 Verbandsgericht des LV 02: 150,00 €
Mit Verabschiedung dieses Ordnungsgeld- und Kostenkatalogs der VG 21 werden der Disziplinarordnungs- und Kostenkatalog der VG 21 (vormals LV 13) vom 5. März 2006 und der Ordnungsgeld- und Kostenkatalog des LV 13 vom 5. März 2006 aufgehoben.
Datum: 29.01.2012
Das Präsidium der VG 21 – Hamburg e. V.
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